Kreistagsfraktion
„… und täglich grüßt das Murmeltier“ heißt ein Filmklassiker und an eine solche Zeitschleife analog diesem Spielfilm fühlt man sich beim Studium der Unterlagen erinnert.
Am 7.12.2023, also vor etwas mehr als einem Jahr, erfolgte hier an gleicher Stelle der Vorschlag und Zustimmung auf Vertragsverlängerung und heute finden wir im Beschlussvorschlag den gleichen Wortlaut. Das hat verschiedene Ursachen und ist getrennt zu werten.
Positiv zu sehen ist, dass der Ausgleichssatz für 2025 stabil auf dem Ausgleichssatz von 2024 bleibt. Aber ganz und gar nicht positiv anzusehen ist ist die Haltung beim Land Baden-Württemberg, hier beim Finanzministerium. Aufgabenträger zu sein ist nicht nur ein schöner Titel auf dem Briefkopf, sondern Aufgabenträger bedeutet auch das Tragen von Verantwortung und Übernahme von Aufgaben.
Dass die Verhandlungen auf Landesebene zum Einstieg des Landes bei den kommunalen Nebenbahnen immer noch bildlich gesehen auf dem Abstellgleis stehen, sehen wir auf gar keinen Fall ursächlich bei der Verhandlungsführung der Kreisverwaltung, sondern bei den Verhandlungsführern in der Landeshauptstadt, die es scheinbar nicht fertig bringen oder nicht schaffen wollen, das Signal an den Gleisen von rot auf grün zu stellen. Und das wiederum gereicht zum Nachteil der Städte und Gemeinden, die von der Linie 5 abhängig ist und deren Einwohnerinnen und Einwohner täglich den gewünschten Umstieg vom Pkw auf die Bahn vornehmen.
Vor einem Jahr gab es bei diesem TOP Freude und Hoffnung auf einen Einstieg des Landes. Nun ist wieder Ernüchterung eingekehrt. Wir wollen es nicht versäumen, Ihnen, Herr Landrat, zu danken, dass Sie die Initiative ergriffen haben und wünschen Ihnen einen guten Erfolg bei den künftigen Verhandlungen
Wir stimmen der Vorlage zu und bleiben zuversichtlich, dass sich künftig der aktuelle Zuschussbedarf doch noch verringert, und die Finanzen im Kreis, in den Städten und Gemeinden eine Entlastung erfahren.
Am vergangenen Freitag, den 8. November 2024, fand die 47. Sitzung der Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar im Kammersaal des Pfalzbaus in Ludwigshafen statt.
Nach den diesjährigen Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg konstituierte sich die Verbandsversammlung neu. Die neue Sitzverteilung in der Verbandsversammlung sieht demnach wie folgt aus: CDU-Fraktion: 41 Sitze, SPD-Fraktion: 21 Sitze, Freie Wähler Fraktion: 17 Sitze, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 12 Sitze, AfD-Fraktion: 9 Sitze und Sonstige: 1 Sitz
Vor Beginn der Sitzung stellte sich Dr. Uwe Liebelt, der neue Vorstandsvorsitzende des Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar e.V. (ZMRN e.V.), den Mitgliedern der Verbandsversammlung vor. In seinem Redebeitrag betonte er die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit für die Zukunft der Metropolregion.
Nach der Verabschiedung der 35 ausgeschiedenen Mitglieder, wurden die 39 neu gewählten Gremiumsmitglieder verpflichtet. Danach folgten die Neubesetzung der Ausschüsse und weitere Wahlen.
Darunter auch die Wahl von Brühls Bürgermeister und SPD-Fraktionsvorsitzenden im Kreisrat Rhein-Neckar, Dr. Ralf Göck, zum Vorsitzenden des Planungsausschusses, von Reilingens Kreisrat Charly Weibel in den Ausschuss ARR und die vom Edingen-Neckarhausener Kreisrat Thomas Zachler in den Verwaltungsrat der Verbandsversammlung.
Ebenfalls wurden Vertreter für die Gremien des Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) EURODISTRICT PAMINA sowie Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses des Verbandes Region Rhein-Neckar und des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein (VRRN/RVMO) gewählt.
Verbandsvorsitzender Stefan Dallinger zeigte sich zufrieden mit dem Verlauf der Sitzung: "Die neue Zusammensetzung unserer Gremien bildet eine starke Grundlage, um die Metropolregion Rhein-Neckar zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Ich bin überzeugt, dass die neu gewählten Mitglieder mit ihren Ideen und ihrem Engagement maßgeblich zur Gestaltung unserer Region beitragen werden."
Um das Defizit von 4,36 Mio. € (2023) im Bereich der Kindertagespflege zu reduzieren, wurde von der Verwaltung des Rhein-Neckar-Kreis eine ca. 60%- ige Erhöhung vorgeschlagen. Somit sollten die 10 Jahre, in denen keine Erhöhung stattgefunden hatte, kompensiert werden.
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss sahen dies kritisch. Sind doch vor allem alleinerziehende Eltern oder Familien mit geringem Einkommen besonders betroffen. Hinzu kommt, dass sich viele Frauen angesichts der hohen Betreuungskosten überlegen, ob es sich lohnt, arbeiten zu gehen und sich für eine Betreuung zu Hause entscheiden.
Dass Frauen sich so dem Arbeitsmarkt entziehen, kann nicht im allgemeinen Interesse sein. Zudem führt die drastische Erhöhung zu Mehrausgaben im Bereich der Jugendhilfe, denn für Leistungsbezieher der Sozialhilfe übernimmt das Jugendamt die Kosten.
Um Familien finanziell zu entlasten hat die SPD die Einführung einkommensabhängiger Betreuungskosten angeregt. In Baden-Württemberg gibt es bereits 18 Stadt- und Landkreise, in denen dies bereits umgesetzt wird und somit wäre es auch für den größten Landkreis ein wesentliches Zeichen für mehr Familienfreundlichkeit.
Da die Verwaltung in der zeitnahen Umsetzung einkommensabhängiger Beiträge große Probleme sah, wurde beschlossen, dies bei der nächsten Erhöhung zu berücksichtigen.
Für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist dies der richtige Weg.
Stellungnahme der SPD-Fraktion zumBeteiligungsbericht 2023 und und zur GRN
Sehr geehrter Herr Landrat,
werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
eigentlich ist es eine schöne Aufgabe, über einen Beteiligungsbericht des Kreises zu sprechen.
Denn es sind sind hier dreißig Beteiligungen mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen aufgelistet.
Eine große Zahl, die deutlich macht, in wie vielen Unternehmungen mit jeweils unterschiedlichen Bereichen die Kernverwaltung ihre angestrebten Ziele umzusetzen gedenkt.
Man kann diesem Bericht schon sehr viel Positives entnehmen, u.a. dass hier durchschnittlich 4860 Arbeitnehmer tätig sind (was, ich betone das sehr ausdrücklich, für Qualität und nicht für Quantität spricht), die engagiert in den kommunalen Unternehmen des Landkreises beschäftigt waren, dort motiviert wichtige Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich erbrachten.
Allesamt wichtige Aufgaben in der Daseinsfürsorge für die Bewohner unseres Landkreises.
Und man erkennt, welche Anstrengungen und Synergiepotentiale notwendig sind und angewandt werden, um die Verwirklichung und Umsetzung der kommunalpolitischen Ziele anzugehen und unseren Rhein-Neckar-Kreis mit ihren 550.000 Einwohnern in mittlerweile rauher See auf Kurs zu halten.
Weniger schön ist es, wenn man auch dieses Mal erleben muss, oder besser erlesen muss, wie häufig sich der immense Aufwand und der oft minimale Ertrag, insofern es einen überhaupt gegeben hat, in einem ungesunden Missverhältnis voneinander wegbewegen.
Hier stellen sich dann die Fragen:
nach dem warum?
dann dem: wo kommen wir her?
und dem finalen: wo gehen wir hin?
Auf den ersten Blick und mit etwas Nachdenken sind die erste und zweite Frage schnell beantwortet:
Nach der Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 hat sowohl im Bund wie auch im Land eine über zehn Jahre währende Erholung und dann des Wachstum eingesetzt, die sich durch eine Zunahme der Beschäftigung, ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts und ein stetiges Wachstum der Steuereinnahmen auszeichnete. Daran erinnern wir uns gern.
Dies hat auf der Ebene der Länder und des Bundes Spielräume geschaffen, die oftmals zur Schaffung neuer Standards und neuer Leistungen geführt haben. Insofern sind in diesem Zeitraum nicht nur die Einnahmen des Staates, sondern auch seine Ausgaben angestiegen.
Ausgaben, die nicht ohne weiteres zurückgefahren werden können, denn vieles wurde mit Rechtsansprüchen verbunden, die die Betroffenen in immer größerer Anzahl nutzen.
Für die Landkreise und deren kommunale Verwaltungen bedeutet es im Umkehrschluss, dass die gesetzlichen Pflichtaufgaben beständig ausgeweitet und deren Erledigungskosten aus den bestehenden Pflichtaufgaben bildlich gesprochen regelrecht explodiert sind, ohne dass es dafür einen auch nur annähernd ausreichend finanziellen Ausgleich gegeben hätte.
Und auch wenn Zeiten wirtschaftlicher Widrigkeiten wie jetzt anbrechen, wird das Zurückfahren trotzdem sicher nicht ohne Schwierigkeiten gelingen.
Und nicht wenige von uns denken sicher deshalb jetzt schon sorgenvoll und nachdenklich an den übernächsten Tagesordnungspunkt, in welchem wir uns mit dem vor uns liegenden Jahr 2025 befassen werden.
Was wird hier die Vorgabe sein:
weiter vernünftig und mit Augenmaß planen und handeln, um den noch vor uns liegenden Herausforderungen, bekannter und noch unbekannter Art, begegnen zu können.
So sehen wir die Antwort auf die Frage 3.
Doch zurück zu dem auf Beteiligungsbericht 2023.
Auch dieses Jahr stand nach wie vor unter dem Eindruck des im Februar 2022 begonnenen Ukrainekrieges.
Dieser beeinflusst nach wie vor unser Denken und Handeln, ob im privaten, wirtschaftlichen oder öffentlichen Bereich.
Und was jeder von uns selbst erlebt hat:
Die Verbraucherpreise stiegen im Jahr 2023 im Jahresdurchschnitt um 5,9 Prozent bezogen auf das Jahr 2022 an, wobei in 2022 die Preise im Vergleich zu 2021 bereits um 6,9 Prozent gestiegen waren.
Die sich aufgrund der Inflation ergebenden Ausgleichsmaßnahmen durch höhere Lohn- und Gehaltsabschlüsse und staatliche Hilfen gehen eben auch zu Lasten der kommunalen Seite, belasten diese Haushalte und machen sich nun eben auch deutlich in die Rechnungen und Zahlen des Kreises und seiner Gesellschaften bemerkbar.
Dazu kommt, dass die wegen der Corona Pandemie und dem Ukraine Krieg befürchetete Eintrübung der Wirtschaftskraft in Deutschland in 2023 mit maximaler Intensität gerade auf die kommunalen Finanzen durchgeschlagen haben.
Preissteigerungen und das Ende der Niedrigzinsphase belasteteten und belasten den Kreishaushalt auf der Einnahmen- und Ausgabenseite.
Und: die gesamtwirtschaftlichen Folgen des Ukrainekrieges und nun insbesondere auch der Nahostkonflikt sind nach wie vor nicht endgültig greifbar.
Es werden jedoch weiter erhebliche Mehrbelastungen durch zusätzliche Ausgaben zu erwarten sein.
Insbesondere unter der Berücksichtigung dieser hier genannten Einflüsse hat die SPD-Fraktion den Beteiligungsbericht zur Kenntnis genommen und ich möchte Stellung nehmen.
Heute nicht zu allen dreißig Unternehmungen und Beteiligungen, wobei jede grundsätzlich ihre Bedeutung und Erwähnung verdient hat, sondern explizit zu Punkt II. Gesundheit - aufgrund der Dimensionen das wichtigste.
Über die finanzielle Situation unserer GRN Kliniken haben wir in den vergangenen Jahren schon viel in den AR und hier im KT beraten.
Eines war uns immer klar und das wollen wir auch unterstreichen und herausstellen:
Die schwierige Finanzsituation in der GRN war nie hausgemacht, sondern durch äußere Rahmenbedingungen verursacht.
Und eigentlich war auch schon einmal ein Silberstreif zu erkennen.
Vor gar nicht zu langer Zeit, vor gerade mal zwei Jahren, war noch ein Jahresfehlbetrag von minus 3,9 Mill. Euro festgestellt.
Zu diesem Ergebnis trugen ehemals die positiven Auswirkungen des Krankenhausindividuellen Pflegebudgets und die damit verbundenen Erlösanpassungen des Vorjahres bei.
Was war der Hintergrund: zur Begrenzung von Erlösausfällen und Stützen der Liquidität erhielt die GRN finanzielle Ausgleichsleistungen auf Basis verschiedener staatlicher Schutzschirmregelungen, die in die Erlöse aus Krankenhausleistungen einflossen.
Diese Ausgleichsleistungen wurden 2022 eingestellt und hatten einen Jahresfehlbetrag von minus 17,3 Mio. Euro in 2022 zur Folge.
Für dieses Jahr wurden vor Jahresfrist minus 19, 37 Mio. Euro prognostiziert und nun sind es bei unseren vier GRN -27. 3 Mio. Euro.
Die Schere zwischen realer Kostensteigerung und die bisherige Anpassung des Landesbasisfallwerts geht weiter auseinander. Das hatten wir letztes Jahr schon so gesehen und es hat sich nichts verändert.
Die nach wie vor unzureichende Investitionsmittelbereitstellung vom Land bei der Finanzierung notwendiger Baußmaßnahmen zwingt die GRN immer wieder auf höhere Zuweisungen des Kreises zurückgreifen zu müssen
Genauso risikoreich sieht es bei der Personalentwicklung aus: hier scheint ein weiterer Einsatz von Fremdpersonal unabdingbar, was auch wiederum mit höheren Kosten verbunden ist.
Und ein weiteres Deja-vu: die Risiken für die künftige Entwicklung und für die Ergebnisse der Gesellschaft bestehen in den weiterhin schwierigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhausfinanzierung, die stark vom Kostendruck in der gesetzlichen Krankenversicherung und der politischen Verträglichkeit von Sozialabgaben geprägt ist.
Blättert man weiter im Bericht zur GRN Service GmbH, GRN MVZ und GRN MVZ Weinheim sind die Schlagworte und der Begleittenor identisch: Tarifsteigerungen, Personalaufstockung, betriebliche Aufwendungen, Fachkräftemangel, Leistungseinschränkungen, erhebliche Kostensteigerungen.
Auch wenn es schwierig bleibt, wir stehen zu unserem Auftrag aus dem öffentlichen Zweck des Landeskrankenhausgesetzes und Landespflegegesetz.
Und wir sehen uns weiter in der Verantwortung, der Kreisverwaltung und seinen Gesellschaften die Mittel zur Verfügung zu stellen, die es ihnen erlauben, modern und effizient zum Wohl der Kreiseinwohner zu wirken und ebenso die Leitsätze und Themenkomplexe weiter umzusetzen, von welchen u.a. zwei wie folgt lauten: Gesundheit und Soziale Verantwortung.
Befasst man sich weiter mit dem Sorgenkindern GRN-Kliniken ist auch der Blick nach Berlin hilfreich und informativ.
Dort wurde aktuell am letzten Freitag das lange diskutierte und mehrfach überarbeitete „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen", kurz Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, beschlossen.
Es wird womöglich von den Ländern abgelehnt und im Vermittlungsausschuss weiterentwickelt, aber die Grundsätze stehen.
Unter dem Punkt A. Problem und Ziel sowie Punkt B. Lösung und Nutzen steht dort zu lesen:
für die Umsetzung der durch die Krankenhausreform angestoßenen Prozesse können die Länder ab 2026 aus den Mitteln eines Transformationsfonds zielgenau unterstützt werden.
Und unter Punkt D steht zu lesen: Mit der Errichtung eines Transformationsfonds und den Regelungen zu den Eigenfinanzierungsanteilen der Länder wird in den Jahren 2026 bis 2035 ein Finanzvolumen von bis zu insgesamt 50 Milliarden Euro bereitgestellt, das jeweils zur Hälfte durch die Länder und aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und damit aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzubringen ist.
Soweit dazu.
Aber wie wir wissen, kann Papier geduldig sein - was am Ende in den Jahren 2026 bis 2035 dann im Land und schließlich im Kreis ankommen wird, wissen wir nicht.
Aber wir können es beeinflussen, indem wir unsere Kliniken positiv dazu aufstellen, um die Transformation für unsere Häuser zu nutzen.
Wie das geht, dazu brauchen wir Vorschläge unsere Geschäftsführerinnen und der Beschäftigten und die Meinung der politischen Führung dazu.
Es wäre oder besser, es ist mit Sicherheit für uns alle interessant zu erfahren, welche Maßnahmen die Kreisverwaltung zur Neuaufstellung unserer GRN Kliniken vorsieht.
In knapp drei Wochen sind Fraktionsvertreter zu einem Workshop geladen
Dort wird uns die Kreisverwaltung bestimmt schon einige zarte Hinweise geben können, wie sie damit umgehen will, wenn die lineare Steigerung der Minuszahlen von minus 3 zu minus 17 zu minus 24 Millionen in 2025 und 2026 anhält?
Und mit dieser Fragenstellungen leite ich auch weiter zu Punkt 7 der heutigen Tagesordnung.
Der hier vorgelegte Sachverhalt ist schlüssig, transparent und nachvollziehbar.
Unser Verständnis und die Sorge um die aktuelle Lage habe ich für unsere Fraktion soeben dargelegt.
Der Bewilligung des planmäßigen Aufwands zum Ausgleich des Bilanzverlusts der 2023 der GRN Gesundheitszentren und die Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung und der Gewährung des Darlehens von 600.000 Euro stimmen wir zu.
Auch den Beteiligungsbericht mit den allgemeinen Unternehmensdaten, samt den jeweiligen Kennzahlen, Ertragslagen, Investitutionen haben wir zur Kenntnis genommen.
Sehr geehrter Herr Landrat, werte Kolleginnen und Kollege, soweit unsere Ausführungen zum TOP 6 Beteiligungsbericht und TOP 7 GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar.
Uns allen ist bewußt, dass die Haushaltslage in 2023 und 2024 sehr angespannt ist und sich diese ab dem kommenden Jahr 2025 weiterhin verschlechtern wird.
Neben der Bewältigung des immer noch sehr hohen Flüchtlingsstroms wird insbesondere die Finanzierung der Kranken- und Pflegeeinrichtungen ein immenser Kostenfaktor bleiben. Auch im Sozialbereich wird der Zuschussbedarf weiter ansteigen.
Und durch die großen finanziellen Herausforderungen der letzten Jahre sind die Handlungsspielräume insbesondere der deutlich reduzierten Liquididät sehr begrenzt.
Wir stehen deshalb vor großen finanziellen und personellen Herausforderungen.
Gerade aus diesem Grund wollen wir nicht versäumen, den Geschäftsführungen, den Aufsichtsratsgremien sowie vor allen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Unternehmungen und Zweckverbänden für ihre bereits geleistete wie auch künftige Arbeit herzlich zu danken.
Thomas Zachler