Der Zusammenhang:
Alle wollen erneuerbare Energien, denn der Atomausstieg ist Fakt.
Die Entscheidung:
Der Gemeinderat hat diesem Projekt zugestimmt. Es gab keine Bedenken gegen die Technologie. An diese Entscheidung ist man gebunden. Pachtverträge wurden rechtsgültig und rechtsverbindlich geschlossen.
Der Außenbereich:
Der Gemeinderat hat den Flächennutzungsplan geändert, um das Kraftwerk an diesem Standort zu ermöglichen.
Das Umfeld:
Das Brühler Geothermiekraftwerk ist ein privates Bauvorhaben, das vom Land genehmigt ist und über das EEG vom Bund gefördert wird.
Der Schadensersatz:
Keine im Gemeinderat vertretene Partei hat erklärt, den Pachtvertrag kündigen zu wollen oder mit den Klagen das Kraftwerk verhindern zu wollen, da zu Recht Schadenersatzforderungen befürchtet werden.
Der Bürgermeister:
Der Bürgermeister hat Filterfunktion für kritische Beschlüsse. Der Bürgermeister kann Entscheidungen nicht alleine treffen, ist aber in hohem Maße persönlich für diese haftbar.
Das Ergebnis:
Die Rechtstreite, die bisher nur Geld gekostet haben, führten bis heute erwartungsgemäß zu keinem konkreten Ergebnis oder sollen nicht vollstreckt werden.
Die Verhandlungen:
Die Ratsmehrheit hat verhindert, dass starke Rechtpositionen zur Verhandlung mit Geoenergy benutzt wurden und so mussten mehrere finanziell attraktive Angebote ausgeschlagen werden.
Die Experten:
Größere Sachschäden (strukturelle Schäden an Gebäuden) oder gar Personenschäden durch das Kraftwerk sind nach Meinung aller Gutachten in Brühl nicht zu erwarten.
Wenn doch was passiert?
Sollte dennoch etwas passieren, gibt es eine 50 Millionen-Euro-Versicherung, für die zusätzlich die Beweislastumkehr gilt: Bei Schäden nach einem seismischen Ereignis muss der Betreiber seine Unschuld beweisen.