Fakten zum Thema Geothermie

  • Der Zusammenhang:
    Alle wollen erneuerbare Energien, denn der Atomausstieg ist Fakt.
  • Die Entscheidung:
    Der Gemeinderat hat diesem Projekt zugestimmt. Es gab keine Bedenken gegen die Technologie. An diese Entscheidung ist man gebunden. Pachtverträge wurden rechtsgültig und rechtsverbindlich geschlossen.
  • Der Außenbereich:
    Der Gemeinderat hat den Flächennutzungsplan geändert, um das Kraftwerk an diesem Standort zu ermöglichen.
  • Das Umfeld:
    Das Brühler Geothermiekraftwerk ist ein privates Bauvorhaben, das vom Land genehmigt ist und über das EEG vom Bund gefördert wird.
  • Der Schadensersatz:
    Keine im Gemeinderat vertretene Partei hat erklärt, den Pachtvertrag kündigen zu wollen oder mit den Klagen das Kraftwerk verhindern zu wollen, da zu Recht Schadenersatzforderungen befürchtet werden.
  • Der Bürgermeister:
    Der Bürgermeister hat Filterfunktion für kritische Beschlüsse. Der Bürgermeister kann Entscheidungen nicht alleine treffen, ist aber in hohem Maße persönlich für diese haftbar.
  • Das Ergebnis:
    Die Rechtstreite, die bisher nur Geld gekostet haben, führten bis heute erwartungsgemäß zu keinem konkreten Ergebnis oder sollen nicht vollstreckt werden.
  • Die Verhandlungen:
    Die Ratsmehrheit hat verhindert, dass starke Rechtpositionen zur Verhandlung mit Geoenergy benutzt wurden und so mussten mehrere finanziell attraktive Angebote ausgeschlagen werden.
  • Die Experten:
    Größere Sachschäden (strukturelle Schäden an Gebäuden) oder gar Personenschäden durch das Kraftwerk sind nach Meinung aller Gutachten in Brühl nicht zu erwarten.
  • Wenn doch was passiert?
    Sollte dennoch etwas passieren, gibt es eine 50 Millionen-Euro-Versicherung, für die zusätzlich die Beweislastumkehr gilt: Bei Schäden nach einem seismischen Ereignis muss der Betreiber seine Unschuld beweisen.